08.11.2017
Antwort der Verwaltung
Hallo Herr Appelmann,
Ihr nebenstehendes / beigefügtes Schreiben beantworte ich wie folgt:
- Nach zuletzt erfolgter Reparatur der „Regelung“ in der Zeit vom 11.09. – 13.09.17 befand sich die betreffende Lüftungsanlage in einem voll funktionsfähigen Zustand.
- die schlechte Raumluftqualität bei der in Rede stehenden Veranstaltung ist nicht auf einen erneuten Anlagendefekt zurück zu führen, sondern der „Bühnenaufbau“ und eine unsachgemäße Nutzung des als Abluftkanal dienenden Hohlraums unter der Bühne waren ursächlich hierfür – Details siehe unten angehängte, bebilderte Notiz.
- Zur künftigen Vermeidung des konkret aufgetretenen Missstandes ist bei Bühnenaufbauten auf den Erhalt der Funktionsfähigkeit gebäudetechnischer Einrichtungen besonders zu achten. Dies wurde bereits an die Verantwortlichen kommuniziert.
- Im Rahmen der Prüfung wurde der Hochbauabteilung mitgeteilt, dass die Geräuschentwicklung der Lüftungsanlage in bestimmten Situationen als störend empfunden wird und daher teilweise bei Veranstaltungen nicht durchgehend betrieben wird. Aus technischer Sicht kann hier mit verhältnismäßigem Aufwand Abhilfe geschaffen werden und wird daher auch schnellstmöglich geschehen.
Abschließend noch der Hinweis, dass die Lüftung nicht klimatisiert ist.
Falls Sie noch dringende Fragen haben, kann ich diese gerne auch telefonisch beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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